Alkoholverbot für Fahranfänger 

Ab 01.08.2007 gilt ein absolutes Alkoholverbot für Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres.Verstöße gegen das Alkoholverbot können mit einem Bußgeld bis 1000 Euro und zwei Punkten in Flensburg geahndet werden! Für alle übrigen Autofahrer bleibt es bei der 0,5 Promille-Grenze
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